[quote:ff73d81542="meier923"]Hallo
mal alles hier geschriebene beiseite lassen und und l e s e n
mein Sohn macht gerade Führerschein Klasse BE... W E I L ....
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lieber meier
dein sohn macht vermutlich eher den führerschein BE weil ihr euch nicht richtig informiert habt
der 3 -5t solo PKW darf mit B (also ohne E dazu) IMMER am PKW angehängt sein.
WENN also der anhänger nicht mehr als 750kg hat dann darf die gesamtzug massen nur mit B und ohne Edazu bis zu 4 -25t sein.
RICHTIG ist dass ein anhänger SCHWERER als 750kg nur dann mit B alleine gezogen werden darf - wenn zugfahrzeug und anhänger insgesamnt nichtmehr als 3 -5t haben
soweit wurde das oben schon mehrfach richtig gepostet und es gibt keinen grund das "...beiseite zu lassen ..."
ergänzend:
es gibt bei den neuen scheinen KEINE achszahlbeschränkungen -
UND
bis 2012 muss laut EU beschluss die bisherige 750kg regel fallen - ab dann darf eine beliebige kombination aus zugfahrzeug und anhänger insgesamt 4 -25t haben. damit kommt man dann in aller regel gut aus...
es wird sich dzt also vermutlich nur mehr in einzelnen fällen bei grossen zugkombinationen auszahlen den "E" zusätzlich nachzumachen
lg
g