Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum Kupplungskopf:
Bestehenm irgendwelche besondere Vorschriften der AHK im Zusammenhang mit dem
Betrieb Wohnwagen und Antischlingerkupplung. Kopfdurchmesser - Abrieb.
Vielen Dank,
Grüße
Rainer
Zu deiner Frage: Hierzu gibt es keine besonderen Vorschriften. Die Kupplungsköpfe sind alle gleich. Und ein Anhänger oder Wohnwagen mit Antischlingerkupplung kann an jedes Fahrzeug angehängt werden. WICHTIG: der Kugelkopf muß ganz trocken sein - darf also nicht eingeölt werden.
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